Arbeitskraft absichern
Spezialberatung: empfohlene Absicherungen für Finanzierungskunden
Terminbeschreibung:
ARBEITSKRAFT absichern: Absicherung des Einkommen / der Rate: Kann ich die monatliche Rate für die Finanzierung noch bezahlen, wenn mein regelmäßiges Einkommen ausfallen sollte? Nein? Dann sichern Sie sich ab! Warum sollte man die Arbeitskraft absichern? Im Krankheitsfall zahlen Arbeitgeber und Krankenkassen nur zeitlich begrenzt und die staatliche Unterstützung reicht meist nur für eine Grundversorgung, aber sichert in der Regel nicht den gewohnten Lebensstandard! „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ (§ 172 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)) Statistisch gesehen wird mittlerweile jeder Vierte während seines Arbeitslebens berufsunfähig oder über längere Zeit arbeitsunfähig. Neben körperlichen Krankheiten führen jüngst auch immer häufiger psychische Faktoren zum Arbeitsausfall (z.B. "Burnout"). Telefonischer Termin, optional auch mit „live“-Bildschirmfreigabe für eine visuelle Darstellung von Beratungsinhalten.
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